Unsere Genossenschaft
Die Generalversammlung
Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand, stimmt über die Statuten ab und genehmigt den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung. Die Generalversammlung ist zudem für Geschäfte mit grosser Tragweite für die Genossenschaft und für die einzelnen Mitglieder zuständig. Hier haben alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und die Zukunft der gbw mitzugestalten.
Der Vorstand
Dem Vorstand obliegt die strategische Leitung der Genossenschaft. Er legt die Geschäftspolitik sowie die Investitions- und Finanzplanung fest, fasst Grundsatzentscheide, bestimmt und überwacht die Geschäftsführung, überprüft die Einhaltung des Leitbildes und ist verantwortlich für die Genehmigung des Budgets. Der Vorstand besteht gemäss Statuten aus mindestens fünf Personen, welche auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder bringen unterschiedliche berufliche Hintergründe und Kompetenzen ein, um eine ausgewogene und zukunftsorientierte Führung zu gewährleisten.
Die Geschäftsstelle
Die operative Leitung der Genossenschaft obliegt der Geschäftsführung. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Geschäftspolitik, die Einhaltung des Leitbildes und für die vorausschauende Leitung der Genossenschaft. Die Geschäftsführung verfolgt die genossenschaftlichen Ziele gemäss den Vorgaben des Vorstandes und sorgt für einen reibungslosen Betriebsablauf.
Die Geschäftsstelle ist Ansprech- und Vertrauenspartner für alle Mieterinnen und Mieter. Sie ist regelmässig vor Ort in den Siedlungen präsent und hat für Anliegen unterschiedlichster Art ein offenes Ohr. Im Bedarfsfall vermittelt sie professionelle Unterstützung oder nimmt Kontakt mit Familienangehörigen oder nahestehenden Personen auf. Die Geschäftsstelle fördert aktiv den Austausch der Mieterinnen und Mieter untereinander, regt zu Aktivitäten an und organisiert gemeinschaftsfördernde Anlässe.
Die interne Revisionsstelle
Die interne Revisionsstelle der gbw übernimmt eine wichtige Kontrollfunktion innerhalb der Genossenschaft. Sie prüft die Buchführung und die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung Bericht über ihre Feststellungen. Die Mitglieder der Revisionsstelle werden von der Generalversammlung gewählt und arbeiten unabhängig vom Vorstand und der Geschäftsführung. Durch ihre Tätigkeit wird die Transparenz und Korrektheit der finanziellen Abläufe sichergestellt, was das Vertrauen der Genossenschaftsmitglieder stärkt und zur langfristigen Stabilität der gbw beiträgt.
